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Antragsfristen

Wir freuen uns, dass entgegen unserer früheren Ankündigung die Prioritäten 2 und 3 offen bleiben. Dies gilt auch unverändert  für die Priorität 4. Über eine Wiederöffnung der Priorität 1 wird der Interreg-Ausschuss am 11.12.2019 entscheiden. Teilweise sind nur noch wenige Mittel des Programmes verfügbar. Bei Fragen zur aktuellen Mittelsituation in allen Prioritäten und wenn Sie eine Projektidee haben, wenden Sie sich bitte an das Interreg-Sekretariat. Laufende Informationen über den Status der Antragsfristen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite.

Die nächste Antragsfrist ist am 13.01.2020.
Beachten Sie, dass die kommende Antragsfrist die letzte sein wird um 3-Jährige Projekte durchzuführen. Projekte mit kürzerer Laufzeit sind dann weiterhin möglich, sofern sie bis spätestens Juni 2023 abgeschlossen werden.