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Information über voraussichtlich letzte Antragsfrist für Priorität 2 und 3 am 21.08.2019

Bei der Antragsfrist am 21. August 2019 handelt es sich um die voraussichtlich letzte Antragsfrist für die Priorität 2 „Nachhaltige Entwicklung“ und für die Priorität 3 „Arbeitsmarkt und Ausbildung“. Falls Sie Projektideen für diese zwei Prioritäten haben, bitten wir Sie schnellstmöglich mit dem Sekretariat in Kontakt zu treten, um das weitere Vorgehen zu klären.

Sollten nach dem 21. August 2019 noch erhebliche Mittel in der Priorität 2 und/oder der Priorität 3 vorhanden sein, wird dem Interreg-Ausschuss voraussichtlich kurzfristig ein Vorschlag für einen Antrag auf Programmänderung bezüglich einer Verschiebung der Mittel in andere Prioritäten bei der EU-Kommission vorgelegt, um den Verfall dieser  Mittel zu verhindern.

Nach der Antragsfrist am 21.08.2019 werden also voraussichtlich keine weiteren Mittel für neue Projektanträge in den Prioritäten 2 und 3 zur Verfügung stehen.

Ergänzungsanträge können nach dem 21. August 2019 für die Priorität 2 und/oder Priorität 3 weiter eingereicht werden unter der Voraussetzung vorhandener Restmittel oder wieder frei werdender Mittel.  Die Antragsfrist für Ergänzungsanträge zum 10. September 2019 bleibt daher weiter bestehen.