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Neue Regeln für die Auftragsvergabe deutscher Projektakteure

Das Schleswig-Holsteinische Vergabegesetz (VGSH) ist am 01.04.2019 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige  Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (TTG). Ebenfalls gültig ab dem 01.04.2019 sind die Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung (SHVgVO) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ergeben sich u.a. folgende Neuerungen:

  • Direktkauf bis 1.000 Euro
  • Rahmenvereinbarungen dürfen für sechs Jahre geschlossen werden
  • Dokumentationspflicht des Vergabeverfahrens von Anbeginn an
  • Die formale Durchführung des Verfahrens ist ab 1.000 Euro netto Auftragsvolumen festgelegt

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