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Tipps & Tricks März 2020

1. Zugang für alle Partner in ELMOS

Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in jedem Interreg-Projekt sind die Transparenz und Kenntnis über den aktuellen Stand des Projektes für alle beteiligten Projektpartner sehr wichtig. Bitte bedenken Sie außerdem, dass genehmigte Projektänderungen nur noch in ELMOS abgebildet werden und diese die Grundlage für die FLC-Prüfungen vor jedem Auszahlungsantrag sind.

Daher ist jeder Leadpartner verpflichtet, allen Projektpartnern und FLC-Prüfern (hat nur Leserechte) einen Zugang zu ELMOS zu geben.

2. Änderungsanträge

Wie berichtet wurde die Möglichkeit von genehmigungsfreien 1:1-Verschiebungen abgeschafft. Verschiebungen von einem auf das nächste Jahr sind ab dem Budgetjahr 2020 genehmigungspflichtig über einen Änderungsantrag. (Bitte beachten Sie dabei: Die letzte Möglichkeit, im Programm einen Änderungsantrag einzureichen ist mit der Einsendung des Jahresberichts für das Jahr 2021.)

Mit diesen Maßnahmen möchte der Interreg-Ausschuss sicherstellen, dass nicht verbrauchte Mittel noch rechtzeitig vor Programmende verwendet werden können, z.B. für Netzwerkprojekte, und nicht an die EU-Kommission zurückgegeben werden müssen. Daher können Änderungsanträge nur genehmigt werden, wenn sie nachvollziehbar begründet sind.

Bei der Begründung nehmen Sie bitte Bezug auf die bisherige Zielerreichung des Projektes und Ziele, die ohne die Änderung nicht erreicht werden könnten. Eine Übertragung von Mitteln darf auf keinem Fall nur dazu dienen, nicht verbrauchte Mittel im Projekt „zu halten“.

Eine kostenneutrale Verlängerung ist nur möglich, wenn tatsächlich Aktivitäten aufgrund vorheriger Verzögerungen aufgeholt werden müssen.

Nehmen Sie bei einem notwendigen Änderungsantrag rechtzeitig Kontakt mit dem Interreg-Sekretariat auf. 

3. Neue Homepage – aktualisiertes Handbuch und Fact Sheets

Nach der Homepage haben nun auch einige Dokumente ein Make-over bekommen, hierunter auch das Interreg-Handbuch, das sich in seiner 4. Version präsentiert mit aktualisierten und erweiterten Informationen.

Das Handbuch beinhaltet relevante Informationen für Antragssteller und laufende Projekte bzgl. des Programms, der Prioritäten, der Antragsstellung und Projektdurchführung.

Neue Informationen gibt es zum Beispiel zum Vergaberecht (S. 76), über die Sprache in Jahresberichten (S. 99), der Projektevaluation (S. 111) und der Verifizierung der Outputindikatoren (S. 100/ S. 148).

Auch die Fact Sheets sind wichtige Helfer für Interreg-Projekte. Hierin werden einige Themen des Handbuchs gesondert behandelt und zusätzliche Anleitungshilfen gegeben.

Sie finden alle Dokumente unter: https://www.interreg5a.eu/dokumente/
Auf dieser Seite sehen Sie alle Dokumente u.a. zu den Bereichen „Für Antragssteller“ und „Für Projekte“. Wenn Sie auf der rechten Seite den Button „Mehr Lesen“ drücken, können Sie alle Fact Sheets einsehen. Sie können das neue Handbuch auch direkt hier downloaden: Interreg-Handbuch