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Interreg-Ausschuss entscheidet über Möglichkeiten für Ergänzungen zu laufenden Projekten

Projekte haben immer auch dynamische Prozesse und sie sind zudem abhängig von Rahmenbedingungen, die nicht immer im Voraus planbar sind. So können sich im Laufe eines Projekts neue Entwicklungen oder neue Möglichkeiten ergeben, die bei der Beantragung noch nicht abzusehen waren, die aber eine sinnvolle Ergänzung der bereits geplanten Projektaktivitäten darstellen, weil dadurch die Projektergebnisse und –ziele besser erreicht und verankert werden können.

Für solche während der Laufzeit identifizierten zusätzlichen Aktivitäten  benötigen Projekt eventuell zusätzliche Fördermittel zum bisherigen Budget, falls diese im Rahmen des bestehenden Budgets nicht abgedeckt sind. Für diese Fälle hat die Interreg-Administration ein Verfahren für Ergänzungsanträge ausgearbeitet, über das der Interreg-Ausschuss momentan in einem Umlaufverfahren entscheidet.

Ergänzungsanträge stellen ein neues Instrument im Programm dar, mit dem zusätzliche Aktivitäten in  einem begrenzten zeitlichen und inhaltlichen Rahmen zu einem bereits bewilligten Projekt hinzugefügt werden können. Wird das vorgeschlagene Verfahren vom Interreg-Ausschuss genehmigt, so können Ergänzungen von den Projektpartnern zu festgelegten Fristen in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden. Für die Bewilligung eines Ergänzungsantrags müssen verschiedene Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sein, die in einem speziell zugeschnittenen Bewertungsschema erfasst sind und in einem Fact Sheet näher erläutert werden.

Schauen Sie in den nächsten Tagen auf unsere Homepage für konkrete Informationen zur Entscheidung des Ausschusses und zum Verfahren und Fristen für Ergänzungsanträge!