Neue Regeln für die Auftragsvergabe deutscher Projektakteure
Das Schleswig-Holsteinische Vergabegesetz (VGSH) ist am 01.04.2019 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (TTG). Ebenfalls gültig ab dem 01.04.2019 sind die Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung (SHVgVO) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ergeben sich u.a. folgende Neuerungen:
- Direktkauf bis 1.000 Euro
- Rahmenvereinbarungen dürfen für sechs Jahre geschlossen werden
- Dokumentationspflicht des Vergabeverfahrens von Anbeginn an
- Die formale Durchführung des Verfahrens ist ab 1.000 Euro netto Auftragsvolumen festgelegt
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Seiten:
- http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/rch/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=3&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VergabeGSHpP3&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
- https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/U/unterschwellenvergabeordnung-uvgo.pdf?__blob=publicationFile&v=8