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Antragsfrist – 5 hilfreiche Tipps!

Die nächste Antragsfrist ist am 22. Juni 2018.

Die Erfahrung zeigt, dass es viel Zeit braucht, um einen guten Interreg-Antrag vorzubereiten und es lohnt sich, eine gute Vorarbeit zu leisten. Von Seiten der Verwaltung möchten wir Ihnen gerne folgende 5 hilfreiche Tipps mit auf den Weg geben:

  1. Präsentieren Sie dem Interreg-Sekretariat zu einem frühen Zeitpunkt Ihre Projektidee, damit wir sicherstellen können, dass die Aktivitäten im Projekt mit den Zielen des Programms übereinstimmen sowie auf den Fokus von Interreg Deutschland-Danmark abgestimmt sind.
  2. Lesen Sie die Auswahlkriterien des Programmes gründlich durch, damit Sie wissen auf welcher Grundlage Ihr Antrag bewertet wird. Die Anzahl der Partner, ihre geografische Platzierung und Kompetenzen sowie die Involvierung der Partner in den Projektverlauf sind wichtige Elemente in der Bewertung – dies sollten Sie beispielweise beachten.
  3. Formulieren Sie einen kurzen und präzisen Antrag und gehen Sie auf die Punkte ein, worum Sie gebeten werden – nicht mehr und nicht weniger. Denken Sie außerdem an die Leserfreundlichkeit und daran, dass die Personen, die Ihren Antrag lesen und bewerten sollen, nicht immer Ihr Fachwissen haben und trotzdem verstehen müssen, was das Projekt erreichen möchte.
  4. Nutzen Sie die Möglichkeit einen Entwurf des Antrages zur informellen Kommentierung an das Interreg-Sekretariat zu senden – berechnen Sie hierfür genug Zeit. Der Entwurf sollte frühzeitig eingereicht werden, spätestens jedoch 4 bis 5 Wochen vor der Antragsfrist, damit Empfehlungen des Sekretariates noch berücksichtigt werden können – denken Sie daran, wir erhalten viele Entwürfe.
  5. Nachdem Sie den finalen Antrag eingereicht haben, müssen Sie eventuelle Fragen seitens des Sekretariates erwarten. Beantworten Sie die Fragen so gut es geht. Nur gut ausgestaltet Anträge finden ihren Weg zum Interreg-Ausschuss. Der Interreg-Ausschuss ist das Gremium, das letztendlich über die einzelnen Anträge entscheidet.

Da die Vorbereitungsarbeit Zeit in Anspruch nimmt, möchten wir die Möglichkeit nutzen, um Sie darüber zu informieren worauf der Interreg-Ausschuss besonders Wert legt:

In erster Linie müssen die Projektanträge reif und fertig erarbeitet sein. Es nützt nichts, wenn die Budgets nicht ganz fertig sind oder deutsche bzw. dänische Übersetzungen fehlen oder schlecht formuliert sind. Solche Anträge sind unvollständig und können somit dem Ausschuss nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Interreg-Ausschuss bei den Sitzungen im März und Juni 2015 folgende wichtige Punkte in Bezug auf Projektanträge identifiziert:

  • Partnerschaft: Die Projektpartnerschaft soll, dort wo es thematisch relevant ist, gerne die ganze Programmregion umfassen. Das ist wichtig, da die Projektergebnisse der gesamten Programmregion zugutekommen sollen. Die Zusammensetzung der Partnerschaft ist aus diesem Grund enorm wichtig.
  • Private Unternehmen: Insbesondere in der Priorität 1 „Innovation“ und Priorität 2 „Nachhaltige Entwicklung“ ist es relevant, private Unternehmen als Projektpartner zu involvieren, um z.B. innovative Lösungen in die praktische Umsetzung zu bringen. Die Regeln für die Teilnahme von privaten Unternehmen wurden bei der Ausschusssitzung im Juni beschlossen und weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
  • Verankerung der Ergebnisse: Auf die langfristige Verankerung der erreichten Ergebnisse wird großer Wert gelegt. Die guten Ergebnisse, die die Projekte erreichen, sollen nicht in einer Schublade landen, sondern den Bürgern und der Wirtschaft der Region zugutekommen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Tipps weiterhelfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder via E-Mail an uns – oder kommen Sie auf einen Kaffee vorbei. Wir helfen gerne, wo wir können.