

Priorität 3
Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Ausbildung
Projekte, die sich mit Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität von Arbeitskräften befassen und somit der Anziehung von qualifizierten Arbeitskräften dienen und dem Fachkräftemangel entgegen wirken.
Die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte soll erhöht und die Ausbildungsqualität verbessert werden. Projektmaßnahmen innerhalb dieser Priorität tragen zudem dazu bei, junge Hochqualifizierte in der Region zu halten und Zuzügler zu gewinnen. Damit ist auch ein Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels möglich. Insgesamt entspricht diese Priorität dem regionalen Bedarf im hohen Maße. Sowohl Herausforderungen in den Bereichen Geografie und Demografie, Wirtschaftsentwicklung und Wettbewerb, Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Bildung als auch Kultur und Sprache können hier durch Interreg-Projekte bewältigt werden.
Diese Priorität ist in zwei Ziele (3.1 und 3.2) geteilt.

Angestrebte Ergebnisse 3.1 – Verbesserte Möglichkeiten im Arbeitsmarkt
- Verbesserte Möglichkeiten zum Anwerben und Halten qualifizierter Arbeitskräfte in den Stärkepositionen
- Höhere Mobilität der Arbeitskräfte über die Grenze hinweg
- Reduzierung der Barrieren auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt
Maßnahmenbereiche 3.1 – Zusammengefasst sind in der Priorität 3A folgende Maßnahmen möglich und relevant
- Förderung der Attraktivität des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts
- Identifizierung und Verbreitung nationaler Arbeitsmarktregelungen
- Förderung von Informations- und Beratungsmaßnahmen
- Erleichterung der grenzübergreifenden Arbeitssuche
- Abbau rechtlicher und technischer Barrieren auf dem Arbeitsmarkt
- Sichtbarmachung von Jobmöglichkeiten in der Programmregion

Angestrebte Ergebnisse 3.2 – Erweiterte Ausbildungsmöglichkeiten
- Entwickelte und erprobte Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Kompetenzen insbesondere in den Stärkepositionen
- Kompetenzentwicklung der Arbeitskraft junger Menschen
- Höhere Mobilität der Auszubildenden und sich fortbildenden Mitarbeiter
- Reduzierung der Barrieren durch Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen
Maßnahmenbereiche 3.2 – Zusammengefasst sind in der Priorität 3B folgende Maßnahmen möglich und relevant
- Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen
- Entwicklung und Etablierung gemeinsamer Masterstudiengänge
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