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Megafon

Tipps und Tricks Dezember 2021

Letzte Chance für Änderungsanträge!

Für alle Projekte besteht mit Einsendung des Jahresberichtes für das Durchführungsjahr 2021 zum 15.02.2022 die allerletzte Möglichkeit, einen Änderungsantrag zu stellen, unabhängig davon, wann das Projekt gestartet ist und wie lange es läuft (siehe Fact Sheet „Änderungen in Projekten und Änderungsanträgen“)

Sollte es für Projekte erforderlich sein, einen Änderungsantrag zu stellen, müssen Sie in Punkt 1.9 im Jahresbericht

  1. „Ja“ auswählen und begründen
  2. warum die Änderung notwendig ist und
  3. welche Auswirkungen sie auf das Budget hat

Haben Sie keinen Änderungsbedarf, weil ihr Projekt planmäßig verläuft und haben Sie in 2021 nicht alle Mittel verbraucht, weil z.B. Aktivitäten günstiger waren, dann fließen die nicht verbrauchten Mittel automatisch ins Programm zurück und stehen anderen Projekten zur Verfügung. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Die Interreg-Administration wird im Zuge der Genehmigung des Jahresberichtes auch den Leadpartnervertrag in Bezug auf den Interreg-Zuschuss anpassen.