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Interreg-Ausschuss schafft genehmigungsfreie 1:1-Verschiebungen ab!

Zielsetzung des Interreg-Ausschusses ist es, das Risiko zu vermeiden, dass am Programmende Mittel an die EU-Kommission zurückgegeben werden müssen und dem Programm verloren gehen, weil Projekte sie nicht verwendet haben.

Es soll vermieden werden, dass Zuschussmittel in Projekten verbleiben, die eigentlich nicht mehr benötigt werden. Damit gewinnt der Ausschuss die nötige Planungssicherheit, alle Programmmittel rechtzeitig für neue Projekte zu bewilligen.

Daher hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 11. Dezember beschlossen, die sogenannten genehmigungsfreien 1:1-Verschiebungen schon ab 01. Januar 2020 abzuschaffen! Verschiebungen von einem auf das nächste Jahr sind somit zum letzten Mal von 2019 auf 2020 möglich. Änderungen in Projekten können dann nur noch über einen Änderungsantrag erfolgen, der von der Interreg-Administration genehmigt werden muss. Das Fact-Sheet „Änderungen in Projekten und Änderungsanträge“ wird kurzfristig angepasst.

Streichung einer Berechnungsmethode für Personalkosten

Im Interreg-Handbuch wurde bei der Abrechnung von Personalkosten eine Regelung gestrichen. Bei der Abrechnung von „Teilzeit mit flexibler Stundenzahl“ wird zukünftig in Kap. 4.5.2.2.1 auf die Regelung unter b) verzichtet, die eine monatliche Berechnung ermöglichte. Diese Berechnungsmethode erwies sich in der Vergangenheit als sehr fehleranfällig. Die Regelung unter a) ist damit alleine weiterhin gültig. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf laufende Projekte, da aktuell kein Projekt diese Methode verwendet. Beachten Sie außerdem, dass die Änderung einer Berechnungsmethode während der Projektlaufzeit grundsätzlich genehmigt werden muss. Nähere Informationen finden Sie im Fact Sheet “Änderungen in Projekten und Änderungsanträge”.

Rechnungsabschluss nur in ELMOS

Auf unserer Homepage steht Ihnen seit Einführung von ELMOS das Rechnungsabschlussformular lediglich als Hilfsdokument für den projektinternen Gebrauch zur Verfügung. Bitte senden Sie dies nicht zusammen mit den Prüfertestaten ein. Dies gilt auch für sonstige Prüfunterlagen. Dadurch kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Bitte reichen Sie deshalb zur Bestätigung der Kosten nur das Testat ein.

Hinweis: Aktualisierte Dokumente

In den vergangenen Monaten hat die Interreg-Administration einige Dokumente aktualisiert, die für Sie relevant sein könnten:

FACT-Sheet „Berichtwesen und 1st level“ (Version 3.1, Oktober 2019 )

FACT-Sheet „Angebotseinholung, Ausschreibung und Vergabe von Leistungen“ (Version 2, Oktober 2019)

FACT-Sheet „Ergänzungsanträge“ (Version 3, Juli 2019)

FACT-Sheet „Förderfähige Kosten in Projekten“ (Version 3, Oktober 2019)

NEU: Tabelle Verifizierung der Outputindikatoren (09.09.2019)