loader image

Was ändert sich?
– Erleichterungen und Neuerungen

Um ein attraktives Förderprogramm mit vielen Möglichkeiten zu schaffen, wurde auf dem Weg zum neuen Interreg-Programm buchstäblich jeder Stein umgedreht. Durch diese Herangehensweise können wir Ihnen zahlreiche Erleichterungen und Neuerungen präsentieren, die dazu beitragen werden, die Antragsstellung und die Projektdurchführung in gewissen Bereichen zu verschlanken.

  • Neues Antrags- und Budgetformular (weniger Komplexität)

  • Schlankeres Antragsverfahren mit vereinfachten Kostenoptionen für die Finanzen

  • Englische Sprache in Anträgen und Berichten möglich

  • Keine zentrale externe Projektevaluierung

  • Neue Datenbank mit mehr Funktionen (Bei der ersten Antragfrist 2022 noch nicht verfügbar)

  • Eine Projekt-Homepage ist nicht mehr obligatorisch. Jedes Projekt bekommt eine Unterseite auf der neuen Homepage des Programmes.
    Keinen eigenen Zugang, Pflege der Seite in Zusammenarbeit mit dem Interreg-Sekretariat. Die neue Homepage ist im Frühjahr 2022 online.

  • Finanzierung von bis zu 19 500 EUR pro Projekt für die Vorbereitungskosten. Wenn das Projekt genehmigt wird.

  • Förderung von Kosten für den Abschluss des Projektes

  • Verwaltungsprüfungen durch die Verwaltungsbehörde = keine Beauftragung von Wirtschaftsprüfern

  • Kleinprojektefonds und Bürgerprojektefonds

  • Und viele weitere…

Unser Ziel ist es, das neue Interreg6A-Programm für alle Involvierten soweit möglich noch besser, effektiver und einfacher zu gestalten. Das Thema Entbürokratisierung und spürbare Vereinfachungen spielen deshalb eine zentrale Rolle.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter im Interreg-Sekretariat.